Ansprechpartner:
E-Mail des Meldeamtes
Herr Münter
05154/988-11
Frau Wesche
05154/988-12
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier:
Datenschutzhinweisblätter Meldeamt
Dienstleistungen
Sie können einige Dienstleistungen des Meldeamtes auch bequem online über unser Serviceportal beantragen.
Gehen Sie bitte hierzu auf https://service.aerzen.de
Anmeldung
Beim Zuzug von außerhalb der Gemeinde, muss man sich persönlich im Meldeamt innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung (siehe unten) anmelden.
Bei Eheleuten kann einer der Ehegatten die Anmeldung für die Familie vornehmen. Bei nicht verheirateten Personen muss jeder die Anmeldung persönlich vornehmen.
Bei volljährigen Personen (auch innerhalb eines Familienverbandes) muss jede Person persönlich die Anmeldung ausführen.
Für die Anmeldung muss der Personalausweis (falls vorhanden den Reisepass/Kinderreisepass) vorgelegt werden, da hierauf die Adresse geändert werden muss.
Abmeldung
Eine Abmeldung ins Ausland wird vor Ort durchgeführt. Bitte bringen Sie dazu alle Ihre gültigen Ausweisdokumente (der gesamten Familie) mit.
Eine Abmeldung beim Wegzug innerhalb Deutschlands ist nicht notwendig.
Ummeldung
Beim Umzug innerhalb der Gemeinde, muss man sich persönlich im Meldeamt innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung (siehe unten) ummelden.
Bei Eheleuten bzw. Familien kann einer der Ehegatten die Ummeldung für die Familie vornehmen.
Bei volljährigen Personen (auch innerhalb eines Familienverbandes) muss jede Person persönlich die Ummeldung vornehmen.
Für die Ummeldung muss der Personalausweis vorgelegt werden, da hierauf die Adresse geändert werden muss.
Falls weitere gültige Pässe bzw. Kinderreisepässe vorhanden sind, müssen auch diese zur Adressänderung vorgelegt werden.

Folgende Dokumente können beantragt werden:
Personalausweis
Vorläufiger Personalausweis
Reisepass
Express-Reisepass
Kinderreisepass und Verlängerung
Für sämtliche Dokumente wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung
vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.
Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig. Sie müssen die Antragsstellung persönlich im Meldeamt vornehmen.
Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag notwendig. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Bringen Sie hierzu bitte den Personalausweis oder Reisepass und (falls vorhanden) das Schreiben der anfordernden Stelle mit.
Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es ca. 14 Tage dauern.
Die Kosten betragen 13,-- €.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen. Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Klicken Sie dazu auf folgenden Link:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Weitere Informationen können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:
Bundesamt für Justiz - Führungszeugnis und Gewerbezentralregister online
Ein Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. Bringen Sie hierzu bitte den Personalausweis oder Reisepass und (falls vorhanden) das Schreiben der anfordernden Stelle mit.
Wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, muss das Schreiben der anfordernden Stelle vorgelegt werden.
Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es derzeit ca. 2 - 4 Wochen dauern.
Die Kosten betragen 13,-- €.
Europäisches Führungszeugnis
Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen.
Von der Beantragung bis zur Zustellung kann es ca. 4 Wochen dauern.
Das zu beglaubigende Dokument (z.B. Zeugnis, Urkunde) muss im Original vorgelegt werden.
Standesamtliche Dokumente (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen vom Meldeamt nicht beglaubigt werden.
Die zu beglaubigende Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.
Die Kosten der Beglaubigung beträgt 3,00 € pro Seite.
Das Meldeamt Aerzen bittet Sie, Ihnen bekannte Ehejubiläen ab der „Goldenen Hochzeit“ hier bekanntzugeben.
Ein Expresspass wird innerhalb von 3 bis 5 Werktagen ausgehändigt.
Hierfür werden zu den Gebühren für den jeweiligen Reisepass noch
Zusatzgebühren in Höhe von 32,-- € erhoben.
Falls sie etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bitte im Fundbüro (Meldeamt) ob es dort abgegeben wurde.
Wenn Sie etwas gefunden haben, geben Sie es bitte im Meldeamt ab. Wenn aus der Fundsache ersichtlich wird, wer der Besitzer ist, wird dieser von uns benachrichtigt. Falls dieses nicht der Fall ist, wird die Fundsache 6 Monate aufbewahrt. Dem Finder steht diese Fundsache nach Fristablauf zu.
Beantragung eines Kinderreisepasses
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses wird ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate) benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung
vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.
Für dieses Dokument ist ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag (siehe unten) notwendig.
Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich.
Ein Kinderreisepass wird direkt im Meldeamt ausgestellt und sofort ausgehändigt und ist 1 Jahr gültig.
Ein Kinderreisepass kann nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Die Kosten hierfür betragen 13,-- €.
Für die Einreise in einige ausländische Staaten (z.B. USA) ist ein Reisepass, kein
Kinderreisepass, erforderlich.
Für die Verlängerung des Kinderreisepasses wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.
Für dieses Dokument ist ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag (siehe unten) notwendig. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich. Ein Kinderreisepass wird direkt im Meldeamt ausgestellt und sofort ausgehändigt.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist längstens bis zum 12. Lebensjahr und nur wenn der Kinderreisepass noch gültig ist, möglich.
Die Kosten für die Verlängerung betragen 6,-- €.
Alle lohnsteuerrechtlichen Angelegenheiten werden nur noch vom Finanzamt Hameln bearbeitet.
Anträge für den Lohnsteuer- bzw. Einkommenssteuerjahresausgleich können in der Zentrale des Flecken Aerzen abgeholt werden.
Eine Meldebescheinigung wird direkt vor Ort ausgestellt.
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Kosten für eine einfache Meldebescheinigung betragen 7,50 € und für eine erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €.
Eine Lebensbescheinigung ist kostenfrei.
Für die Beantragung eines Personalausweises wird ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate) benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.
Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument, ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag (siehe unten), notwendig. Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig.
Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.
Die Kosten für den Personalausweis betragen:
bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Personalausweises können
3 bis 4 Wochen vergehen.
Personalausweisantrag für Personen unter 16 Jahren:
Ab dem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI in einer ersten Beta-Version für die Bürgerinnen und Bürger bereit.
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Da eID-Karten stets mit eingeschaltetem Online-Ausweis ausgegeben werden, gibt es den Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis.
Für den vorläufigen Personalausweis wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung
vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.
Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig. Sie müssen die Antragsstellung persönlich im Meldeamt vornehmen.
Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag notwendig. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes erforderlich.
Ein vorläufiger Personalausweis wird direkt vor Ort ausgestellt.
Die Kosten hierfür betragen 10,-- € (Gültigkeit 3 Monate)
Für die Beantragung eines Reisepasses wird ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate) benötigt.
Ebenso muss die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch bei Antragstellung vorgelegt werden, soweit es dem Meldeamt noch nicht vorgelegen hat.
Für Personen unter 16 Jahren ist für jedes Dokument, ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag (siehe unten), notwendig. Für Personen ab 16 Jahren ist kein Antrag notwendig.
Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.
Die Kosten für den Reisepass betragen:
bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Reisepasses können
4 bis 5 Wochen vergehen.
Reisepassantrag für Personen unter 16 Jahren:
Reisepassantrag unter 16 Jahren
Jugendliche unter 18 Jahren, die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten hier einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung zur Vorlage bei dem Arzt.