Zivil- und Katastrophenschutz

Ansprechpartner

Herr Beyer

05154/988-39

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Was sind außergewöhnliche Ereignisse, Katastrophen und Zivilschutz?

Unter außergewöhnlichen Ereignissen sind u.a. Großbrände, Hochwasser, Schneemassen und schwere Unglücke zu verstehen, die zwar keine Großeinsatzlagen oder Katastrophen im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) sind, bei denen jedoch ein koordiniertes Handeln mehrerer Organisationseinheiten der Verwaltung und anderer Behörden erforderlich wird.

Hierzu hat der Flecken Aerzen einen sog. Krisenstab ins Leben gerufen, der im Bedarfsfalle die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleitet.

Katastrophenschutz im Sinne des Gesetzes ist die Vorbereitung der Bekämpfung und die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen.

Ein Katastrophenfall im Sinne des Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Die Kreise sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen.

Nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes besteht die Aufgabe des Zivilschutzes darin, durch nicht-militärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Zum Zivilschutz gehören beispielsweise der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder die Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. Diese und noch viele weitere Aufgaben übernimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Geschäftsbereichsbehörde des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Die Zuständigkeit für die Belange des Zivilschutzes in Niedersachsen liegt bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen.

 

Wo kann ich mich im Krisenfall informieren?

Sobald das Ausmaß des außergewöhnlichen Ereignisses abzuschätzen ist, wird in geeigneter Weise, z.B. im Internet, als Postwurfsendung an alle betroffenen Haushalte oder als Aushang an zentralen Stellen (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Geschäfte etc.) der Sachverhalt der Öffentlichkeit dargestellt.

Es wird eine Auskunftsstelle im Krisenfall eingerichtet, die telefonisch zu erreichen ist.

Zudem können Informationen auch im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen eingeholt werden.

 

Die Telefonnummer der Auskunftsstelle wird im Bedarfsfalle hier eingeblendet.

Ebenso werden wichtige Informationen über die Presse und den Rundfunk mitgeteilt.

 
Wie kann ich mich vorbereiten?

Ein großer Bestandteil ist der Selbstschutz der Bevölkerung.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat hierzu einen Ratgeber veröffentlicht, welchen Sie hier downloaden können.

pdfRatgeber Notfallvorsorge

 

Insbesondere für Unternehmen hat das Bundesministerium des Innern nachstehende Empfehlungen für Unternehmen und deren Risikomanagement herausgegeben.

pdfBasisschutzkonzept Unternehmen

pdfRisiko- und Krisenmanagement

 

Wo sind Anlaufstellen/Wärmepunkte etc.?

Für die Versorgung der Bevölkerung werden im Bedarfsfalle die Dorfgemeinschaftshäuser bzw. einige Sporthallen zu sog. „Leuchttürmen“ bzw. Wärmepunkten geöffnet.

Diese und weitere Informationen finden Sie auf unserem Notfallflyer.

Der Notfallflyer wird hier in Kürze zur Verfügung gestellt.

 

Unter https://www.hameln-pyrmont.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Service/Bev%C3%B6lkerungsschutz/  finden Sie Informationen des Landkreises Hameln-Pyrmont zum Bevölkerungsschutz.