Online Antragsstellung auf einen Kindergarten-/Krippenplatz im Flecken Aerzen

Liebe Eltern,

herzlich Willkommen auf dem Kita-Platz Anmeldeportal des Flecken Aerzen!

Mit diesem Online-Anmeldesystem haben Sie die Möglichkeit einen Antrag für einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer der 4 Kindertagesstätten im Flecken Aerzen zu stellen. Die Kindertagesstätten befinden sich alle in der Trägerschaft des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont. Die Einrichtungen befinden sich in den Ortsteilen Aerzen, Gr. Berkel und Grupenhagen.

Bei Interesse können Sie sich die Kitas gerne vorab ansehen. Nehmen Sie hierzu bitte vorab Kontakt mit den jeweiligen Kita-Leitungen auf. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Mit dieser Antragstellung können Sie Ihr Kind ausschließlich für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte (Krippe oder Kindergarten) anmelden. Falls Sie Interesse an einer Betreuung in der Kindertagespflege haben, wenden Sie sich bitte an das Familien-u. Kinderservicebüro unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Nach der Antragstellung erhalten Sie zunächst eine E-Mail, dass Ihr Antrag in Ihrer Wunscheinrichtung eingegangen ist. Die jeweilige Kita erhält ebenfalls eine Mitteilung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.

Die Anträge gehen nicht! an den Flecken Aerzen.

Bevor Sie mit der Online-Anmeldung beginnen, lesen Sie sich bitte unbedingt die nachstehenden Informationen durch!

Um den Antrag auf einen Kitaplatz beim Flecken Aerzen stellen können, müssen Sie sich einmalig bei der BundID registrieren. Die BundID dient zur Authentifikation und für die spätere Kommunikation mit den Kita-Leitungen.

Bei der Registrierung der BundID ist zwar die Registrierung per Online-Ausweis empfohlen, für den Antrag auf einen Kitaplatz im Flecken Aerzen ist die einfache Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort aber ausreichend!!

Nach der Registration bei der BundID können Sie den Antrag auf einen Kitaplatz ausfüllen und abschicken. Die weitere Kommunikation erfolgt über das Konto der BundID. In den nachstehenden Dokumenten finden Sie eine Anleitung zur Registrierung sowie einen Flyer mit weiteren Informationen zur Platzvergabe.

pdfAnleitung Antrag Kitaplatz

pdfFlyer Anmeldeverfahren

pdfVordruck Arbeitsbescheinigung

 

Hier kommen Sie direkt zum online Antragsformular

 


FAQ

Immer wiederkehrende Fragen seitens der Sorgeberechtigten rund um das Thema Antragstellung und Platzvergabe werden nachstehend beantwortet.

 

Eine Antragstellung ist i. d. R. ein Jahr vor der Wunschaufnahme für das laufende bzw. kommende Kindergartenjahr (01.08. – 30.07.) möglich. Da die Plätze nicht nach Anmeldedatum sondern nach Sozialkriterien vergeben werden, ist eine frühere Antragstellung nicht erforderlich.

Die Hauptaufnahme der Kinder liegt im Zeitraum von August bis Dezember. Im Zeitraum Januar bis Juli können in der Regel keine oder nur vereinzelt Krippen- oder Kindergartenplätze angeboten werden. Wir empfehlen Ihnen daher, dies bei Ihrer privaten Planung zu berücksichtigen.

Ihr Antrag muss bis zum 06.12. des Vorjahres gestellt werden. Da Ihre Arbeitsbescheinigungen und sonstigen Nachweise aktuell sein müssen (max. 12 Wochen alt), empfiehlt sich somit eine Antragstellung im Zeitraum September bis November.

Beispiel: Sie wünschen eine Aufnahme Ihres Kindes zum 01.08.2025

Sie lösen den Antrag fristgerecht mit allen notwendigen Nachweisen im Oktober oder November 2024 aus. Spätestens jedoch bis zum 06. Dezember 2024.

Für das erfolgreiche Auslösen des Antrages in Ihrer Wunscheinrichtung benötigen Sie diverse Nachweise, welche Sie dem Antrag über die jeweiligen upload-Felder gleich beifügen. Fehlen Nachweise zu Ihren gemachten Angaben, können hierfür keine Punkte vergeben werden. Dies würde sich bei der Platzvergabe für Ihren Antrag nachteilig auswirken. Prüfen Sie Ihren Antrag deshalb bitte unbedingt auf Vollständigkeit.

Folgende Nachweise (falls auf Ihre Situation zutreffend) sollten vor der Antragstellung eingeholt werden:

  • Arbeitsbescheinigungen aller Sorgeberechtigten; bei Selbständigen bitte den Gewerbeschein
    (ein entsprechender Vordruck kann heruntergeladen werden oder auch vom jeweiligen Arbeitgeber erstellt werden). Bitte reichen Sie keine Arbeitsverträge oder Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen ein
  • Nachweis über ein im Kindergartenjahr wirksam werdendes Beschäftigungsverhältnis
  • Bescheinigung vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur, dass Sie arbeitssuchend gemeldet sind und einen dringenden Bedarf für eine Kinderbetreuung haben (Vordruck dringender Bedarf oder Leistungsbescheid)
  • Nachweis über Geschwisterkind bis 14 Jahre (Kopie der Geburtsurkunde für ein Kind ist ausreichend)
  • Die Aufnahme soll von Amtswegen erfolgen (z.B. Bescheinigung vom Jugendamt)
  • Sie befinden sich in einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung (Nachweis erforderlich)
  • Sie befinden sich in einer besonderen familiären Situation und/oder Lebensumständen, z.B. Pflegeperson im Sinne SGB XI, schwere Krankheit oder Behinderung eines Sorgeberechtigten oder Geschwisterkindes im Haushalt (schriftlich darzulegen)
  • Berücksichtigung eines besonderen sozialen Entwicklungsstandes des Kindes (z.B. Entwicklungsverzögerung) 

 

Ihr Antrag wird entsprechend Ihrem angegebenen Bedarf bearbeitet:


Stellen Sie für Ihr Kind einen Antrag auf einen Ganztagsplatz, so wird Ihnen im Falle einer Absage nicht automatisch ein Halbtagsplatz angeboten.
Sollten Sie nach Erhalt der Absage für den Ganztagsplatz alternativ Interesse an einem Halbtagsplatz haben, so können Sie dies der Kita-Leitung bis zum 30.04. mitteilen. In diesem Falle wird Ihr Antrag für die 2. Vergaberunde im Mai entsprechend angepasst.
Das ursprüngliche Absageschreiben für den Ganztagsplatz kann für das darauffolgende Kindergartenjahr bei einem Wechselwunsch von halbtags auf ganztags mit hochgeladen werden und führt bei der Vergabe zum nächsten Kindergartenjahr zu einer höheren Bewertung.

Es gibt ausschließlich Ganztagsplätze im Krippenbereich.

Bei der zuständigen Kindertagesstättenleitung Ihres 1. Wunsches.

Nach der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine E-Mail, dass Ihr Antrag in Ihrer Wunscheinrichtung eingegangen ist.

Im Frühjahr (häufig Anfang März) erhalten Sie online dann die Platzzusage oder Platzabsage. Bei einer Zusage haben Sie 14 Tage Zeit sich in der Einrichtung zurückzumelden, ob Sie den Platz annehmen möchten. Ist dies nicht der Fall, benötigt die Kindertagesstätte eine schriftliche Ablehnung des Platzes. Sollte Ihrerseits nach Ablauf der Frist keine Rückmeldung erfolgen, wird davon ausgegangen, dass Sie kein Interesse mehr an einem Betreuungsplatz haben.

Ihr Kind wird in der gewählten 1. Wunsch-Einrichtung ab Antragstellung auf der Warteliste geführt und bei einem freiwerdenden Platz in einer der Kindertagesstätten bei der Vergabe mitberücksichtigt.

Sie erhalten spätestens 3 Monate vor Ihrem Wunschaufnahmedatum eine Rückmeldung, ob Ihnen ein Platz angeboten werden kann. 

Haben Sie eine Absage für einen Kindergartenplatz (Ü3 Kind) erhalten? Dann bleibt Ihr Kind auf der Warteliste. Ab dem 2. Mai findet noch eine 2. Platzvergabe statt, bei der Ihr Antrag berücksichtigt wird. (Die Kindertagesstätten können im März noch nicht alle Kindergartenplätze vergeben. Grund hierfür ist die Flexibilisierung des Einschulungstermins gem. § 64 des Nds. Schulgesetzes: Kinder, welche zwischen dem 01.07. – 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, haben die Möglichkeit noch ein weiteres Jahr im Kindergarten zu verbleiben. Die Eltern können diese Entscheidung bis zum 01. Mai treffen).

Sollte Ihnen auch im Mai kein Platz in einer der Kindertagesstätten im Flecken Aerzen angeboten werden, so können Sie für alternative Betreuungsmöglichkeiten außerhalb des Flecken Aerzen Kontakt mit dem zuständigen Jugendhilfeträger dem Landkreis Hameln-Pyrmont, Dezernat Jugend, aufnehmen.

Sollten Sie alternativ Interesse an einem Platz in der Kindertagespflege haben, können Sie hierzu Informationen im Familien- u. Kinderservicebüro des Flecken Aerzen bei Christine Brandt, Tel. 05154/988-34, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Kirchplatz 2, 31855 Aerzen, erhalten.

Ja, für jeden Wechsel der Betreuungsform muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Ja, wenn ein Zuzug in den Flecken Aerzen geplant ist. Die künftige Wohnadresse muss angegeben werden, bzw. nachträglich mitgeteilt werden.

Ansonsten ist eine Platzvergabe an auswärtige Kinder nur dann möglich, wenn freie Kapazitäten zur Verfügung stehen und keine Kinder aus dem Flecken Aerzen auf der Warteliste stehen.