Ansprechpartner/in
Frau Bursie
05154/988-41
Fax: 05154/2016
Herr Nickel
05154/988-21
Fax: 05154/2016
Sie erreichen unsere Standesbeamten/innen auch unter:
Sie möchten persönlich vorbeikommen?
Das Standesamt finden Sie im Rathaus des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen.
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier:
Datenschutzhinweisblätter Standesamt
Unsere Standesbeamten
Isabell Bursie Mario Nickel Andreas Wittrock Saskia Iwanski
Neues Namensrecht ab Mai 2025
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht, das mehr Flexibilität bei der Wahl von Ehe- und Geburtsnamen ermöglicht. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
- Einführung echter Doppelnamen
Mit dem neuen Namensrecht wurden sog. „echte“ Doppelnamen eingeführt. Ehepaare können nun einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen, der aus den Nachnamen beider Partner besteht. Dieser kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Zuvor war ein gemeinsamer Doppelname nicht zulässig. Lediglich der Partner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, konnte seinen Geburts- oder Familiennamen voranstellen oder anfügen. Kinder aus der Ehe haben jedoch nur den Ehenamen erworben.
- Doppelnamen für Kinder
Eltern können ihren Kindern einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Elternteile geben, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder einen gemeinsamen Ehenamen führen. Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern.
- Einmalige Namensänderung für Erwachsene
Erwachsene haben die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen einmalig zu ändern, beispielsweise den Namen des anderen Elternteils anzunehmen oder einen Doppelnamen zu wählen.
- Namensänderungen nach Scheidungen und für Stiefkinder
Nach einer Scheidung können Kinder den neuen Nachnamen eines Elternteils einfacher übernehmen. Auch Stiefkinder erhalten erleichterte Möglichkeiten zur Namensänderung, um den Familiennamen des Stiefelternteils anzunehmen.
- Berücksichtigung internationaler und kultureller Besonderheiten
Das neue Namensrecht berücksichtigt auch die Traditionen ethnischer Minderheiten, wie beispielsweise die sorbische oder friesische Namensgebung, und erleichtert die Namenswahl für binationale Familien durch Änderung des internationalen Privatrechts.
Alle wichtigen Informationen zum neuen Namensrecht können Sie der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz entnehmen.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Dienstleistungen
Das Standesamt begleitet die Einwohnerinnen und Einwohner des Flecken Aerzen in allen Lebenslagen. Sei es die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit oder aber auch ein Trauerfall. Für diese, aber noch viele weitere Angelegenheiten sind die Standesbeamten zuständig. Hierzu zählen u.a. die Ausstellung von Geburts- und Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden. Aber auch die Bearbeitung von Namenserklärungen. Diese und weitere Dienstleistungen des Standesamtes finden Sie auf dieser Seite.
{module id="228"}
